Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen

  1. Anzeigenauftrag
    Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Auftrag zur Anzeigenpublikation in Medien der Firma Dassow Werbung.
  2. Ablehnung eines Anzeigenauftrags
    Der Herausgeber behält sich die Ablehnung von Anzeigenaufträgen auch ohne Begründung vor, insbesondere, wenn diese offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen oder diese die Menschenwürde verletzen könnten. Eine Ablehnung kann auch erfolgen, wenn die Herkunft der Anzeige eine Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar macht. Eine Anzeigenschaltung ist nicht einklagbar.
  3. Anzeigenauftrag und -vorlage
    Der Anzeigenauftrag muss dem Herausgeber termingerecht vorliegen. Die rechtzeitige Lieferung der Anzeigenvorlage obliegt der Verantwortung des Auftraggebers. Dieser hat zudem für einwandfreie Druckunterlagen und -vorlagen zu sorgen. Die technische Form der Druckvorlagen muß den Standards des Herausgebers entsprechen. Fehlerkorrekturen werden berücksichtigt, sofern sie dem Herausgeber innerhalb der gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Änderungen oder Streichungen
    Der Herausgeber behält sich bei Unklarheiten in den Anzeigenvorlagen Änderungen oder Streichungen vor.
  5. Herstellungskosten
    Der Auftraggeber trägt die Kosten für graphische Arbeiten sowie für die Anfertigung von Zeichnungen und Fotos und für das Zusammenstellen von Vorlagen. Ebenso für die von ihm gewünschten erheblichen Änderungen bestehender Vorlagen. Evtl. Mehrkosten werden dem Auftraggeber vor der Erstellung vom Herausgeber mitgeteilt.
  6. Beilagen
    Der Herausgeber behält sich vor, Werbung durch Beilagen ohne Begründung abzulehnen. Beilagen, die redaktionellen Charakter haben, werden nicht akzeptiert. Dies gilt insbesondere für Beilagen, die Werbung verschiedener Unternehmen enthält.
  7. Platzierung
    Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
  8. Rechnung, Zahlung
    Die Zahlung erfolgt nach Rechnungserhalt entsprechend der Zahlungsbedingungen (10 Tage netto). Bei Zahlungsverzug oder einer gewährten Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Zahlungsverzug kann der Herausgeber die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
  9. Schadenersatzansprüche/Rechte des Auftraggebers
    Der Auftraggeber hat im Falle nicht korrekt wiedergegebener Anzeigen (sofern der Fehler im Einflussbereich des Herausgebers oder von diesem Beauftragter liegt) ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Die Zahlungsminderung hat in dem Umfang zu erfolgen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde, maximal jedoch ist die Minderung in Höhe des berechneten Preises der Anzeige möglich. Ein Anspruch aus § 284 BGB ist ausgeschlossen. Die Frist für Reklamationen endet einen Monat nach der erfolgten Veröffentlichung. Für die Anzeige von nicht offensichtlichen Mängeln gewährt der Herausgeber eine Frist von 6 Monaten ab Veröffentlichung. Reklamationen sind vom Auftraggeber schriftlich geltend zu machen. Erfolgt diese rechtzeitige Geltendmachung nicht, sind Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen. Sofern dem Herausgeber im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Pflichtverletzung bei leichter Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Für vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden ist die Haftung des Herausgebers auf die tatsächlich berechnete Höhe des Anzeigenauftrags beschränkt. Die Preisminderung auf Grund einer Auflagenminderung ist nur zulässig, wenn diese mehr als 12 % beträgt. Entsprechende Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Herausgeber den Auftraggeber von der Tatsache der Auflagenminderung rechtzeitig in Kenntnis setzt und dieser vor Erscheinen der Publikation vom Vertrag zurücktreten kann. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Schaltung auf den Fehler hinweist.
  10. Wettbewerbsausschluss
    Ein Ausschluss von Anzeigen von Mitbewerbern kann nicht gewährt werden.
  11. Verantwortlichkeit des Herausgebers
    Der Herausgeber garantiert die für Anzeigen übliche Druckqualität, abhängig insbesondere von der Qualität der gelieferten Druckunterlagen.
  12. Urheberrechte und Rechte Dritter
    Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit aller Anzeigenbestandteile der beauftragten Anzeige. Der Auftraggeber stellt den Herausgeber von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese aus dem Auftrag entstehen. Für Anzeigen und Anzeigenteile, deren Gestaltung vom Herausgeber und/oder dessen Erfüllungsgehilfen übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich beim Herausgeber. Die Vervielfältigung sowie die elektronische Speicherung sind generell nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers zulässig.
  13. Haftungsfreistellung
    Sofern der Auftraggeber durch die beauftragte Anzeige gesetzliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verletzt, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Eine Haftung des Herausgebers ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Herausgeber von Ansprüchen Dritter frei.
  14. Datenschutz
    Der Herausgeber speichert die im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordenen Daten und Dateien. Diese werden zu keinem anderen Zweck als zu den zur Erfüllung dieses Vertrags notwendigen Leistungen verwendet (§ 33 BDSG).
  15. Nichterfüllung
    Bei Nichterfüllung auf Grund höherer Gewalt ist eine Haftung des Herausgebers ausgeschlossen.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche eines Auftraggebers gegenüber dem Herausgeber sowie für Ansprüche des Herausgebers gegenüber einem Auftraggeber ist Hersbruck.